Dein Riester-Vermögen geht nicht verloren, wenn Du stirbst. fairr.de-Experte Markus Engelhorn erklärt im Interview, wie Du Deine Familie absichern kannst.

Markus Engelhorn
Frage: Es wird oft behauptet, dass Riester-Vermögen verfällt, wenn der Vorsorgesparer stirbt. Stimmt das?
Markus Engelhorn: Nein. Riester-Vermögen gehört zur Erbmasse und kann deshalb vererbt werden. Für die Auszahlungsphase, also für die Zeit des Rentenbezugs, muss allerdings die Vererbbarkeit vertraglich vereinbart werden.
Was bedeutet das?
Markus: Wer einen fairriester abschließt, wird während des Antragsprozesses gefragt, ob eine Hinterbliebenenversorgung für die Auszahlungsphase in den Vertrag aufgenommen werden soll. Unsere Kunden können unter drei Möglichkeiten wählen:
1. 10-jährige Rentengarantiezeit
Wenn der Kunde vor Ablauf der zehnjährigen Garantiezeit stirbt, steht der Kapitalwert der noch ausstehenden Renten zur Verfügung. Stirbt der Kunde beispielsweise nach dem sechsten Jahr des Rentenbezugs, verbleibt das Kapital für vier weitere Jahresrenten. Wenn die Rente bereits zehn Jahre oder länger gezahlt wurde, bekommen die Erben nichts.
2. Restkapitalabfindung
Bei dieser Option steht das zum Rentenbeginn angesparte Kapital abzüglich der bereits gezahlten Renten zur Verfügung. Auch hierzu ein Beispiel: Wenn ein Kunde 70.000 Euro angespart und bis zum Tod Rentenzahlungen von insgesamt 20.000 Euro erhalten hat, bleiben 50.000 Euro für die Erben übrig.
3. Keine Hinterbliebenenversorgung
In diesem Fall bekommen die Erben nichts, wenn der Kunde nach dem Beginn der Rentenzahlungen stirbt. Dafür ist die Rente höher als beim Einschluss einer Versorgungsoption. Diese Variante eignet sich beispielsweise für Kunden, die wegen ihres guten Gesundheitszustandes erwarten, dass sie ihr Rentnerdasein lange genießen können.
Wie kann das Kapital verwendet werden?
Das hängt davon ab, wer das Geld bekommt. Ein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner erhält eine lebenslange Witwenrente, die mit dem zur Verfügung stehenden Kapital finanziert wird. Alternativ kann der Ehepartner das Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen.
Falls kein Ehe- bzw. Lebenspartner vorhanden ist, können kindergeldberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr das gesamte Kapital im Form einer Waisenrente bekommen.
Bei Zahlung einer Witwen- oder Waisenrente und der Übertragung auf den Riester-Vertrag des Ehepartners bleibt die staatliche Förderung in voller Höhe erhalten.
Was passiert, wenn die Erben lieber eine Barzahlung erhalten möchten?
Markus: Auch eine Barauszahlung ist möglich. Dann liegt aber eine sogenannte „förderschädliche Verwendung“ vor, bei der die Zulagen und Steuerersparnisse unverzinst zurückgezahlt werden müssen. Ausgenommen davon ist lediglich der Anteil der Förderung, der auf die bis zum Tod ausgezahlten Renten entfällt.
Die förderschädliche Auszahlung können auch alle sonstigen Erben bekommen. Dabei gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament existiert.
Was sollten fairriester-Kunden bei der Auswahl einer Hinterbliebenenversorgung beachten?
Markus: Bei der zehnjährigen Rentengarantiezeit und der Restkapitalabfindung fallen die Rentenzahlungen niedriger aus. Wie sich die Wahl einer Hinterbliebenenversorgung auf die Rentenhöhe auswirkt, können unsere Kunden an den garantierten Rentenfaktoren ablesen, die wir unter www.fairr.de/garantierte-rentenkonditionen veröffentlicht haben.
Ich habe das mal für mich persönlich ausgerechnet: Ich bin 1979 geboren und möchte mit 67 Jahren in Rente gehen. Die Vereinbarung einer zehnjährigen Rentengarantiezeit vermindert meine garantierte Monatsrente gerade einmal um ein halbes Prozent. Wenn ich die Restkapitalabfindung wähle, ist meine Garantierente um 9,3 Prozent niedriger.
fairr.de-Kunden können bis drei Monate vor Rentenbeginn die Auswahl der Hinterbliebenenversorgung ändern. Dann gelten allerdings die zum Zeitpunkt der Neuauswahl gültigen Rentenfaktoren. Wer beispielsweise erst im Jahr 2017 eine Hinterbliebenenversorgung auswählt, erhält einen geringeren garantierten Rentenfaktor, weil im kommenden Jahr der Garantiezins für Rentenversicherungen sinkt.
Wir haben bisher nur über die Auszahlungsphase gesprochen. Wie wird das Vermögen vererbt, wenn ein fairriester-Kunde vor dem Rentenbeginn stirbt?
In der Ansparphase muss keine Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Stirbt ein fairriester-Kunde vor dem Rentenbeginn steht das gesamte angesparte Kapital inklusive der Förderung automatisch zur Vererbung zur Verfügung.
Dabei wird genauso verfahren wie bereits geschildert: Ehepartner können entweder das Kapital auf ihren eigenen Riester-Vertrag übertragen oder eine Witwenrente beziehen. Kindergeldberechtigten Kindern steht eine Waisenrente zu, wenn kein Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner vorhanden ist. Die Förderung muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn eine Barauszahlung gewählt wird. Diese können auch sonstige Erben bekommen.
Über fairr.de
Mit fairr.de kann jeder seine Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Das kostenlose Vorsorge-Cockpit bietet eine individuelle Rentenprognose – komplett digital und flexibel.
Dazu bietet fairr.de Lösungen für die private und betriebliche Altersvorsorge. Optimale Geldanlage wird dabei mit staatlicher Förderung verknüpft: wissenschaftlich fundiert und mit guten Renditechancen.
Beklu
Danke für die umfassenden und gut nachvollziehbaren Informationen. Das war genau das, wonach ich gesucht hatte.
Bacchus
Wie sieht es in folgendem Fall aus:
Ich habe eine Riesterrente. Geplanter Renteneintritt 2028. Eine Hinterbliebenenversorgung ist nicht vorgesehen.
Meine Frau hat einen Zulagenvertrag. Sie geht allerdings bereits in diesem Jahr (2017) in Rente. Aufgrund der kurzen Laufzeit fällt ihre Rente unter die Kleinbetragsrente und der Betrag wird vollständig ausgezahlt. Ihr Riestervertrag ist somit beendet.
Sollte ich vor der Auszahlphase sterben ist ein Übertrag des Kapitals aus meinem Vertrag somit nicht möglich. Es gab Vorschläge, dass meine Frau dann einen neuen Vertrag abschließen sollte. Wenn Sie aber bereits Rente bezieht bis zu welchem Alter ist das dann möglich, wenn überhaupt?
Wenn Sie keinen Vertrag mehr bekommt wird sie dann zu einer förderschädlichen Barauszahlung genötigt?
Martin Baier
Sehr wertvoll, vielen Dank!
Sebastian Ohligschläger
Hallo Markus, danke für die detaillierte Aufschlüsselung der Vererbung von sonstigen Erben. Es kommt ja auch mal vor, dass ein Paar nicht heiratet und zur Vererbung in der Auszahlungsphase gibt es tatsächlich kaum verwertbare Informationen im Internet. Ich habe mir vermerkt, dass dann auf jeden Fall ein Testament existieren sollte, um die Erbfolge zu regeln. Danke!
fairr.de Redaktion Autor
Hi Sebastian,
falls im fairriester eine Hinterbliebenenabsicherung für die Auszahlphase gewählt wurde, kann nur sogenannt förderschädlich vererbt werden, falls die Partner nicht verheiratet sind. Das bedeutet man müsste anteilige Zulagen und Steuervorteile aus dem Restkapital zurückerstatten.
Liebe Grüße,
Markus