Wenn du deine Riester-Rente kündigst, musst du deine Zulagen zurückzahlen und Beiträge nachversteuern, die du vorher steuerlich abgesetzt hast.
Grundsätzlich kannst du so viel in die Riester-Rente investieren, wie du möchtest. Es wird kein Mindestbetrag und auch kein Höchstbetrag vorgeschrieben. Viele Versicherte orientieren sich an der Zulagen-Grenze bzw. steuerlichen Grenze. Bedeutet: Sie investieren, was sie für die vollständige Förderung investieren “müssen”, oder sie zahlen exakt so viel ein, dass sie den maximalen Steuervorteil ausreizen, oder sie bewegen sich dazwischen. Übrigens: Die ganze Rechnerei kannst du dir mit der Rürup-Rente statt Riester-Rente sparen: Beim ETF Rürup von Raisin Pension kannst du bis zu 25.639 EUR im Jahr steuerlich geltend machen und gleichzeitig an der Wertentwicklung der internationalen Kapitalmärkte teilhaben.
Hinweis: Die Marke fairr gehört zur Raisin Pension GmbH, eine Tochter der Raisin DS GmbH, in Deutschland bekannt unter WeltSparen.
Die Inhalte auf dieser Seite dienen lediglich der Information und stellen keine Steuerberatung dar. Bei Fragen zur Versteuerung deiner Riester-Rente wende dich an deinen Steuerberater oder deine Steuerberaterin.
Was hast du letztes Jahr verdient?
Tatsächlich ist das bei der Riester-Rente relevant. Denn wenn du dich schon für eine Altersvorsorge entscheidest, die dir staatliche Zulagen verspricht, möchtest du die Zulagen ja auch erhalten. Und die gibt’s erst, wenn du (minus erwartbare Zulagen) mindestens 4 % deines letztjährigen Bruttoeinkommens oder höchstens 2.100 EUR in die Riester-Rente investiert hast. Das nennt man auch „Mindesteigenbeitrag“.
Wenn du im letzten Jahr zum Beispiel 23.000 EUR brutto verdient hast, müsstest du für die Förderung 4 % davon berechnen (920 EUR) und davon die Grundzulage (175 EUR) abziehen. Wenn du auch Kinderzulage erhältst, musst du diese ebenfalls abziehen. Das Ergebnis von 745 EUR ist dein jährlicher Riester-Beitrag, um die Zulagen zu erhalten. Das entspricht 63 EUR monatlich.
Bei einem letztjährigen Einkommen von zum Beispiel 36.000 EUR wären 4 % 1.440 EUR, abzüglich der Grundzulage müsstest du also 1.265 EUR jährlich oder 106 EUR im Monat zahlen.
Ab einer jährlichen Zahlung von 2.100 EUR ist mit den 4 % Schluss. Sprich: Wenn du im Vorjahr mehr als 52.500 EUR brutto verdient hast (4 % davon sind 2.100 EUR), brauchst du für die vollständigen Zulagen trotzdem nur 2.100 EUR zu investieren - abzüglich der Zulagen von mindestens 175 EUR.
Ob du die 4 % als Mindesteigenbeitrag oder als maximalen “Pflichtbeitrag“ wahrnimmst, hängt ebenso mit deinem Einkommen zusammen. Klar: Wenn du nicht viel verdienst, kannst du auch nicht so viel investieren. Wichtig ist, dass man nur das investiert, was man sich leisten kann – denn die Riester-Rente ist nicht ohne Weiteres wieder auszahlbar.
Machen die 4 % bei dir deutlich unter 2.100 EUR aus, aber du könntest dir mehr leisten? Dann steht es dir frei, mehr zu investieren, um auch eine größere Summe bis maximal 2.100 EUR steuerlich geltend zu machen. Wenn dieses Vorgehen für dich aber finanziell schwierig wäre, reicht es auch, nur den Mindesteigenbeitrag einzuzahlen und die Finanzen zu schonen, sich aber trotzdem die Zulagen zu holen.
Wenn du sogar mehr als 2.100 EUR investieren könntest, ist die Summe größer als jene, die du maximal steuerlich geltend machen kannst. In diesem Fall könnte sich ein Blick auf die Rürup-Rente lohnen, bei der du jedes Jahr bis zu 25.639 EUR steuerlich geltend machen kannst. Mehr dazu liest du weiter unten.
Für Ehepartner mit ungleich verteiltem Einkommen gibt es eine weitere Besonderheit. Wenn dein Ehepartner, deine Ehepartnerin kein oder kaum Einkommen hat, du selbst aber voll förderberechtigt riesterst, dann braucht dein Ehepartner nur 60 EUR im Jahr zahlen, um selbst auch voll förderberechtigt zu sein und die Riester-Zulagen zu erhalten. Das nennt man den Sockelbetrag.
Wenn du Kinder hast und deine Frau oder dein Mann bereits die Kinderzulage erhält, wirst du nur die 175 EUR Grundzulage bekommen. Die Kinderzulage gibt es pro Ehepaar nur einmal, jedoch für jedes einzelne Kind, solange Anspruch auf Kindergeld besteht.
Die 2.100 EUR sind der steuerliche Höchstbetrag. Mehr als diese Summe kannst du pro Jahr nicht geltend machen. Interessierte und Versicherte müssen dazu noch beachten, dass sich die Summe inklusive der Zulagen versteht – und dass das Finanzamt die Zulagen vom eigentlichen Steuervorteil abzieht.
Wie funktioniert das?
Ganz einfach:
Beispiel:
Hinweis:
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Viele Versicherte lassen die Riester-Rente zugunsten der Rürup-Rente hinter sich. Das Problem bei Riester im Vergleich zu Rürup ist die vorgeschriebene Beitragsgarantie. Weil Riester-Anbieter die Beiträge garantieren müssen, verfolgen sie eine sehr konservative Anlagestrategie mit eingeschränkten Renditechancen.
Rürup-Anbieter können auf die Beitragsgarantie verzichten. Mit dem ETF Rürup von Raisin Pension hast du eine freie ETF Auswahl mit bis zu 100 % Aktienquote. Eine hohe Aktienquote birgt zwar Risiken, da die Aktienkurse am Markt ständigen Schwankungen unterliegen, aber langfristig hast du dadurch höhere Renditechancen.
Mit der Rürup-Rente kannst du jährlich einen höheren Betrag steuerlich geltend machen. Statt nur bis zu 2.100 EUR im Jahr wie bei Riester sind es bei Rürup bis zu 25.639 EUR. Falls du gesetzlich rentenversichert bist, zählen die Beiträge zur Rentenversicherung mit in diese Summe hinein.
Wenn du deine Riester-Rente kündigst, musst du deine Zulagen zurückzahlen und Beiträge nachversteuern, die du vorher steuerlich abgesetzt hast.
Riester-Rente & Steuer – hier findest du alles, was du wissen musst. Wie absetzen? Wie viel absetzen? Wie viel gibt’s zurück? Und muss ich meine Riester-Rente versteuern?
Welche Vorteile hat die Riester-Rente? Welche Nachteile hat sie? Das erfährst du hinter diesem Link.